AdA – Ausbildung der Ausbilder

ADA- Ausbildung der Ausbilder – IHK geprüft

 

 

Der umgangssprachlich bezeichnete ADA-Schein, bezeichnet die Ausbildereignungsprüfung, die Ihnen die Berechtigung gibt, in Ihrem Betrieb Lehrlinge auszubilden oder in Bildungseinrichtungen Teilnehmer zu unterrichten.

Voraussetzung

Dieser Lehrgang, sowie die Abschlussprüfung, sieht keine Zulassungsvoraussetzungen vor.
Hinweis §28 (1) BBIG persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders

 

Unterricht

  • Beginn: Einstieg zu Monatsbeginn möglich
  • Zeit: Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Dauer: 2 Wochen (88 UE) – 10 Tage Unterricht mit anschließender Prüfung

Inhalte

  • Voraussetzungen prüfen, Ausbildung planen (Vorteile/Nutzen, Rechtliche Rahmenbedingungen)
  • Ausbildung vorbereiten, Azubis einstellen (Ausbildungspläne, Mitwirkung und Mitbestimmung, Auswahlverfahren, Ausbildungsvertrag, Eintragung)
  • Ausbildung durchführen (Lernförderliche Bedingungen, Probezeit, Lern- und Arbeitsaufgaben gestalten, Ausbildungsmethoden, Auszubildende fördern, Leistungsbeurteilung)
  • Ausbildung abschließen (Prüfungsvorbereitung, Prüfungsanmeldung, Zeugnis, Entwicklungsmöglichkeiten)
  • Vorbereitung Praktische Prüfung (praktische Vorführung, Konzepte erstellen)

Ziel

  • Ausbilderberechtigung – AdA-Schein (IHK-Abschluss)

Förderung

Dieser Lehrgang wird gefördert von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter mittels Bildungsgutschein, sowie Kostenübernahme durch die deutsche Rentenversicherung.