GSSK – geprüfte Schutz und Sicherheitsfachkraft

GSSK - geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft (IHK)

GSSK inklusive Ersthelfer und IHK-Prüfung

Die geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildungsmöglichkeit für Sicherheitsmitarbeiter. Während unseres Lehrgangs erwerben Sie sowohl die Sachkunde nach §34a GewO, die Zulassungsvoraussetzung für die Arbeit im Bewachungsgewerbe, als auch den Abschluss als GSSK, der Sie zum Einsatz in anspruchsvolleren Tätigkeitsbereichen befähigt.

Voraussetzung:

  • Die Teilnahme an der IHK Prüfung erfordert spezielle Zugangsvoraussetzungen 
  • 2,5-jährige Berufserfahrung in der Bewachungsbranche
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Gutes Deutsch in Wort und Schrift

Unterricht

  • Beginn: Lehrgangsbeginn immer zum Monatsanfang
  • Zeit: Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Dauer: 8 Wochen (320 UE)

Lehrgang

  • Inhalte Teil 1: Sachkunde (Öffentliches Recht, Gewerberecht, Strafrecht, Bürgerliches Recht, Waffenrecht, DGUV 23, Sicherheitstechnik, Umgang mit Menschen)
  • Inhalte Teil 2: Recht und Aufgabenbezogenes Handeln (Rechtskunde, Dienstkunde)
  • Inhalte Teil 3: Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik (Brandschutz, Notfallmaßnahmen, Arbeits-, Gesundheits-  und Umweltschutz, Einsatz von Sicherheitstechnik)
  • Inhalte Teil 4: Sicherheits- und Serviceorientiertes Verhalten und Handeln (Situationsbeurteilung/-bewältigung, Kommunikation, Zusammenarbeit im Betrieb, Kundenorientierung)

Ziel

  • Betrieblicher Ersthelfer
  • Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (IHK geprüft)

Förderung

Dieser Lehrgang wird gefördert von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter sowie der deutschen Rentenversicherung.