Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit hat die Aufgabe, durch die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, Gefahren von Personen, Objekten, Anlagen und Sachen abzuwenden. Mit abgeschlossener Ausbildung erhalten Sie einen Facharbeiterbrief.
Voraussetzung
- Mindestens 18 Jahre
- Gutes Deutsch in Wort und Schrift
- Berufsausbildung abgeschlossen oder abgebrochen
Unterricht
- Zeit: Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dauer: 2 Jahre
Lehrgangsinhalte
- Sachkunde Vorbereitung (Öffentliches Recht, Gewerberecht, Datenschutz, Strafrecht, Bürgerliches Recht, Waffenrecht, DGUV 23, Sicherheitstechnik, Umgang mit Menschen)
- Strafrecht (Straftatbestande erkennen, verstehen und unterscheiden. Rechtsfälle nach Schema bearbeiten.)
- Verhalten und Handeln (Kommunikation und Kooperation, Deeskalation, Auszubildende fördern, Leistungsbeurteilung)
- Sicherheitskonzepte (Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen, Sicherheitstechnische Einrichtungen)
- Wirtschaft und Soziales (Arbeitsrecht, betriebswirtschaftliche Grundlagen, volkswirtschaftliche Grundlagen)
- Praktikum in einer Sicherheitsfirma
Ziel
- Sachkundeprüfung §34a GewO
- Facharbeiterabschluss
Zusatzqualifikationen
- Ersthelfer
- Brandschutzbeauftragter
- Waffensachkunde §7 WaffG
Förderung
Dieser Lehrgang wird gefördert von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter mittels Bildungsgutschein, sowie Kostenübernahme durch die deutsche Rentenversicherung.